Sie fragen sich wie Sie die Gartenarbeit von der Steuer absetzen können und möchten dadurch steuerliche Vorteile erhalten? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen, wenn Sie Steuern sparen möchten, indem Sie die Arbeit in Ihrem Garten zu einem steuerlichen Vorteil verwandeln. Ein gepflegter Garten steigert nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Immobilienwert. Doch wussten Sie, dass Sie viele Gartenarbeiten steuerlich absetzen können?
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Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Handwerkerleistungen und den haushaltsnahen Dienstleistungen. Beides kann natürlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden:
Haushaltsnahe Dienstleistungen – 20% steuerlich absetzbar, max. 4000€ im Jahr
Gartenarbeit kann nicht nur mühsam sein, sondern auch ins Geld gehen. Wer regelmäßig einen Gärtner oder eine Gartenbaufirma für Pflegearbeiten beauftragt, kann einen Teil der Kosten in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt stuft viele Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen ein, da sie regelmäßig anfallen und einen direkten Bezug zum eigenen Haushalt haben.
Dazu gehören unter anderem:
- Rasenmähen und Vertikutieren
- Hecken-, Strauch- und Baumschnitt
- Unkrautbeseitigung und Beet-Pflege
- Gartenbewässerung und Laubbeseitigung
- Entsorgung von Gartenabfällen (z. B. Kompost, Schnittgut)
Hierbei können 20 % der Lohnkosten, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuer abgezogen werden. Wichtig ist, dass die Dienstleistung auf dem eigenen Grundstück stattfindet und die Rechnung per Überweisung bezahlt wird. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an! Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung der Lohnkostenanteil der Mitarbeiter klar ausgewiesen wird.
Handwerkerleistungen – 20% steuerlich absetzbar, max. 1200€ im Jahr

Während haushaltsnahe Dienstleistungen meist regelmäßige Gartenpflege betreffen, fallen größere Projekte unter die Kategorie Handwerkerleistungen. Diese umfassen einmalige Arbeiten, die mit handwerklichem Aufwand verbunden sind – etwa die Neugestaltung des Gartens oder größere bauliche Maßnahmen.
Steuerlich absetzbare Handwerkerleistungen im Garten sind unter anderem:
- Pflasterarbeiten für Terrassen oder Wege
- Errichtung oder Reparatur von Zäunen und Mauern
- Neuanlage von Rasenflächen und Beeten
- Baumpflege und Baumfällarbeiten (sofern nicht behördlich angeordnet)
- Bau oder Sanierung von Gartenhäusern, Teichen oder Bewässerungssystemen
Auch hier können 20 % der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 € pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden. Wichtig: Materialkosten sind nicht absetzbar, daher sollten sie in der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Welche Kosten für Gartenarbeit sind nicht steuerlich absetzbar?

Nicht alle Ausgaben rund um den Garten lassen sich von der Steuer absetzen. Während das Finanzamt Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anerkennt, gibt es klare Grenzen, welche Posten nicht berücksichtigt werden. Wer Gartenarbeit steuerlich absetzen möchte, sollte daher genau wissen, welche Kosten ausgeschlossen sind, um spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Wichtig: Materialkosten sind nicht absetzbar
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch die Materialien steuerlich geltend gemacht werden können. Doch das ist nicht der Fall: Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Das betrifft unter anderem:
- Pflanzen, Sträucher, Bäume und Rollrasen
- Pflastersteine, Kies, Holz und andere Baustoffe
- Blumenerde, Dünger und Mulch
- Gartenmöbel und Dekoration
- Gartenwerkzeuge und Maschinen (z. B. Rasenmäher, Heckenschere)
Das bedeutet: Selbst wenn eine Gartenbaufirma sowohl die Materialien als auch die Arbeitsleistung in Rechnung stellt, ist nur der Lohnanteil steuerlich absetzbar. Daher ist es wichtig, dass die Rechnung einen separaten Ausweis der Arbeitskosten enthält.
Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks sind nicht begünstigt
Ein weiterer wichtiger Punkt: Steuerlich absetzbar sind nur Arbeiten, die auf dem eigenen Grundstück stattfinden. Das bedeutet, dass Gartenarbeiten an öffentlichen Flächen nicht berücksichtigt werden.
Folgende Punkte sind nicht steuerlich absetzbar:
❌ Pflege von Grünstreifen vor dem Haus (wenn dieser nicht zum eigenen Grundstück gehört)
❌ Arbeiten an Straßenbäumen oder Gehwegen
❌ Landschaftspflege für Dritte (z. B. Nachbarschaftshilfe)
Fazit: Materialien und Fremdflächen sind tabu und nicht steuerlich absetzbar
Zusammenfassend gilt: Wer Gartenarbeit steuerlich absetzen möchte, kann dies nur für Arbeitskosten auf dem eigenen Grundstück tun. Materialkosten und Arbeiten im öffentlichen Raum sind ausgeschlossen. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Rechnungen klar getrennte Posten enthalten und niemals in bar bezahlt werden.
Mit diesem Wissen lassen sich Gartenarbeiten gezielt planen und Steuervorteile optimal nutzen! 🌿💰
So tragen Sie Gartenarbeiten in der Steuererklärung ein
Damit das Finanzamt die Kosten für Gartenarbeiten anerkennt, müssen sie korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Die Eintragung erfolgt in der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ unter zwei Kategorien:
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Rasenmähen, Hecken schneiden)
Zeile 5-10 der Steuererklärung
Maximal 20 % von 20.000 € (bis zu 4.000 € Ersparnis)
Handwerkerleistungen (z. B. Pflasterarbeiten, Zaunbau)
Zeile 11-13 der Steuererklärung
Maximal 20 % von 6.000 € (bis zu 1.200 € Ersparnis)
Beachten Sie folgendes:
✔ Rechnungen aufbewahren (Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein)
✔ Zahlung nur per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an
✔ Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück stattfinden
Mit diesen einfachen Schritten lassen sich Gartenarbeiten unkompliziert in der Steuererklärung geltend machen – und Sie sparen bares Geld! 💰🌿
Fazit: Gartenarbeit von der Steuer absetzen
Wer regelmäßig Gartenarbeiten durchführen lässt oder größere Projekte im Außenbereich plant, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt unterscheidet hierbei zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wobei bis zu 20 % der Arbeitskosten von der Steuer absetzbar sind. Dadurch lassen sich jährlich bis zu 5.200 € Steuerersparnis erzielen – ein enormer finanzieller Vorteil für Gartenbesitzer.
Besonders profitieren Haushalte, die regelmäßig Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder Unkrautbeseitigung in Auftrag geben. Diese Dienstleistungen zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen und können bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Für größere Arbeiten wie das Anlegen von Wegen, Pflasterarbeiten oder den Bau von Zäunen greift die Regelung für Handwerkerleistungen, mit einer maximalen Steuerermäßigung von 1.200 € jährlich.
Allerdings gibt es klare Vorgaben: Materialkosten sind nicht absetzbar, ebenso wenig wie Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks. Zudem muss die Zahlung per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wichtig ist auch, dass die Rechnung den Arbeitslohn separat ausweist, da nur dieser steuerlich berücksichtigt wird.
Um den Steuervorteil optimal zu nutzen, sollten Haus- und Gartenbesitzer darauf achten, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die Kosten korrekt in der Steuererklärung einzutragen. Wer diese Regeln beachtet, kann sich einen Teil der Gartenkosten vom Staat zurückholen – und seinen Garten ohne schlechtes Gewissen in Topform halten.
Mit der richtigen Planung lässt sich Gartenarbeit also nicht nur genießen, sondern auch clever von der Steuer absetzen. So wird nicht nur das eigene Grün gepflegt, sondern gleichzeitig der Geldbeutel geschont!
Genutzte Stock-Fotos: Foto von Lisa Fotios, Foto von Nataliya Vaitkevich, Foto von Nam Phong Bùi
Interessanter Beitrag mit einer kurzen und passenden Zusammenfassung. Gefällt mir 🙂