Winterdienst von der Steuer absetzen

Marcel Rolnik

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Winterdienst von der Steuer absetzen

Die Winterzeit bedeutet nicht nur gemütliche Abende vor dem Kamin und Spaziergänge im Schnee, sondern bringt auch Pflichten wie die Räum- und Streupflicht mit sich. Wussten Sie, dass Sie die Kosten für den Winterdienst unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen können? Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Winterdienst absetzen und dabei Ihre Steuerlast reduzieren können.

Die wichtigsten Informationen vorab:

» Den Winterdienst kann man von der Steuer absetzen

» Eigentümer & Mieter können die Kosten absetzen, wenn Sie diese selber bezahlt haben

» Höchstgrenze: 20.000€ pro Jahr (20% davon sind absetzbar)

» Die Rechnung muss den Lohnkostenanteil anzeigen

Nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt auch der Winterdienst, also das Schneeräumen und Streuen auf privaten und öffentlichen Gehwegen, die zu Ihrer Immobilie gehören.

Wer kann die Kosten für die Schneeräumung steuerlich absetzen?

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Kosten für den Winterdienst steuerlich absetzen, sofern sie diese selbst getragen haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie selbst zur Schneeschaufel greifen oder einen Dienstleister beauftragen. Wichtig ist, dass die Kosten tatsächlich angefallen und von Ihnen bezahlt wurden.

Welche Kosten sind absetzbar?

Absetzbar sind die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten des Winterdienstes. Materialkosten, wie beispielsweise für Streusalz oder Splitt, können nicht geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom März 2014 (VI R 55/12) klargestellt, dass auch Leistungen, die außerhalb des Grundstücks erbracht werden, als haushaltsnah gelten können, sofern sie dem Haushalt dienen.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

Schnee räumen von der Steuer absetzen

Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Höchstgrenze für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, sodass Sie maximal 4.000 Euro direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können.

Vorgehensweise um das Schneeräumen von der Steuer abzusetzen + Wo Winterdienst in der Steuererklärung eintragen

  1. Rechnungen sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie für alle bezahlten Winterdienstleistungen eine Rechnung erhalten, auf der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind.
  2. Überweisung der Rechnung: Bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt eventuell nicht anerkannt, da sie schwerer zu belegen sind. Heften Sie die Überweisungsbestätigung zu der Rechnung.
  3. Eintragung in die Steuererklärung: Tragen Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung unter den haushaltsnahen Dienstleistungen ein. Nutzen Sie hierfür die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Praxisbeispiel - Ersparnis beim Winterdienst

Angenommen, Sie haben im Jahr für den Winterdienst 600 Euro bezahlt. Davon waren 500 Euro Arbeitskosten und 100 Euro Materialkosten. Sie können also 500 Euro in Ihrer Steuererklärung angeben. 20 Prozent von 500 Euro sind 100 Euro, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

Fazit zum Thema "Winterdienst von der Steuer absetzen"

Die Möglichkeit, Kosten für den Winterdienst von der Steuer abzusetzen, bietet eine effektive Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Wichtig ist, dass Sie die formalen Anforderungen, wie das Sammeln von Rechnungen und die Überweisung der Beträge, einhalten. Nutzen Sie diese Chance, um sich selbst bei Schnee und Eis finanziell etwas zu entlasten.